Forschungszulage.

F&E-Projekte steuerlich fördern lassen – wir unterstützen dich bei der förderfähigen Umsetzung.

Kurz erklärt

Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Deutschland nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Dabei können sich Unternehmen einen Teil ihrer FuE-Kosten über das Finanzamt erstatten lassen. Die Förderung ist branchenunabhängig und gilt sowohl für eigene Forschungs- und Entwicklungsprojekte als auch für Vorhaben, die an externe Forschungspartner vergeben werden.

Eigenforschung

Für eigene FuE-Vorhaben beträgt die Forschungszulage 25 % der förderfähigen Aufwendungen. Für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) erhöht sich der Fördersatz auf bis zu 35 %.

Auftragsforschung

Wer ein externes Forschungsinstitut wie das August-Wilhelm Scheer Institut beauftragt, gelten 70 % des Entgelts als förderfähig. Daraus ergibt sich eine effektive Förderquote von 17,5 % für reguläre Unternehmen und 24,5 % für KMU.

Das FZulG setzt Höchstbeträge pro Unternehmen sowie FuE-Vorhaben. Eine Kombination mit anderen Förderungen ist unter bestimmten Bedingungen möglich, jedoch ist eine Doppelförderung derselben Kosten ausgeschlossen.

Sicher dir die Förderung für dein Projekt

F&E-Projekte können gemeinsam mit uns als Auftragsforschung im Rahmen der Forschungszulage umgesetzt werden.

Wir begleiten dich von der Idee bis zur Umsetzung

Dein Partner für Forschung und Entwicklung

Als Forschungsinstitut arbeiten wir an der Schnittstelle von Wissenschaft und unternehmerischer Anwendung. Wir entwickeln und strukturieren Forschungs- und Entwicklungsprojekte für Unternehmen so, dass sie fachlich fundiert und im Sinne der Forschungszulage förderfähig sind. Dabei begleiten wir nicht nur die konzeptionelle Entwicklung, sondern auch die Umsetzung konkreter Innovationsprojekte.

01

Kostenfreies Erstgespräch
Einschätzung der Förderfähigkeit

02

Projektstrukturierung
Aufbau einer klaren FuE-Logik und Dokumentation.

03

Projektumsetzung
Durchführung deines FuE-Projekts.

04

Projektförderung
Unterstützung der Antragstellung

Welche Projekte werden gefördert?

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben), welche einer der drei anerkannten Kategorien im Sinne der AGVO entspricht.

Grundlagenforschung

Experimentelle oder theoretische Arbeiten zum Erwerb neuen Grundlagenwissens ohne direkte kommerzielle Anwendung.

Industrielle Forschung

Forschung zur Entwicklung neuer oder erheblich verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, einschließlich digitaler Angebote.

Experimentelle Entwicklung

Erwerb, Kombination und Nutzung vorhandener wissenschaftlicher und technischer Kenntnisse zur Entwicklung neuer oder verbesserter Lösungen.

Wer ist antragsberechtigt?

Anspruchsberechtigt sind steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland, unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.

Der KMU-Status ist für die Forschungszulage relevant, da er eine Förderquote von bis zu 35 % ermöglicht. Maßgeblich ist Anhang I der AGVO, auf den das FZulG verweist. Als KMU gelten Unternehmen mit:

Beschäftigte
< 0
Jahresumsatz (max.)
0 Mio.
Jahresbilanzsumme (max.)
0 Mio.

Bei Unternehmensgruppen sind verbundene Unternehmen anteilig zu berücksichtigen.

Der Prozess ist klar strukturiert und vollständig digital abbildbar – von der Bescheinigung bis zur steuerlichen Anrechnung.

01

Antrag auf Bescheinigung BSFZ

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) prüft, ob das Vorhaben als förderungswürdiges FuE-Vorhaben anerkannt werden kann. Der Antrag kann vor, während oder nach der Durchführung online gestellt werden.

01

02

Antrag auf Festsetzung beim Finanzamt

Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres wird der Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt gestellt. Bei mehrjährigen Vorhaben ist für jedes Jahr ein separater Antrag einzureichen.

02

03

Bescheid und Steueranrechnung

Das Finanzamt erlässt einen Bescheid über die Forschungszulage. Die Zulage wird im Rahmen der nächsten Festsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet und bei übersteigender Steuerschuld ausgezahlt.

03

Unternehmen, die uns vertrauen

Häufige Fragen

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Unternehmen in Deutschland, die in Forschung und Entwicklung investieren. Sie ist branchenunabhängig und als gesetzlicher Anspruch ausgestaltet.

Antragsberechtigt sind alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland. Die Förderung kann unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche in Anspruch genommen werden. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten erhöhte Fördersätze.

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die einer der drei Kategorien zugeordnet werden können:

  • Grundlagenforschung
  • industrielle Forschung
  • experimentelle Entwicklung

Voraussetzung ist das Vorliegen einer wissenschaftlichen oder technischen Unsicherheit im Projekt.

Förderfähig sind insbesondere Personalaufwendungen sowie projektbezogene Kosten im Zusammenhang mit dem FuE-Vorhaben.

Auftragsforschung liegt vor, wenn ein Unternehmen Forschungs- oder Entwicklungsleistungen an einen externen Partner vergibt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Teile des Auftragsvolumens in die Förderung einbezogen werden.

Die Förderhöhe beträgt:

  • 25 % der förderfähigen Aufwendungen bei Eigenprojekten
  • bis zu 35 % für KMU
  • bei Auftragsforschung ergibt sich eine effektive Förderquote von 17,5 % bzw. 24,5 % für KMU

Der Prozess ist klar strukturiert und vollständig digital abbildbar – von der Bescheinigung bis zur steuerlichen Anrechnung.

  1. Antrag auf Bescheinigung BSFZ
    Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) prüft, ob das Vorhaben als förderungswürdiges FuE-Vorhaben anerkannt werden kann. Der Antrag kann vor, während oder nach der Durchführung online gestellt werden.
  2. Antrag auf Festsetzung beim Finanzamt
    Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres wird der Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt gestellt. Bei mehrjährigen Vorhaben ist für jedes Jahr ein separater Antrag einzureichen.
  3. Bescheid und Steueranrechnung
    Das Finanzamt erlässt einen Bescheid über die Forschungszulage. Die Zulage wird im Rahmen der nächsten Festsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet und bei übersteigender Steuerschuld ausgezahlt.

Im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsprojekten unterstützen wir Unternehmen bei der Strukturierung und Einordnung von Vorhaben im Hinblick auf Förderfähigkeit sowie bei der praktischen Umsetzung von Auftragsforschung.

Ein Projekt im Sinn?
Lass uns zusammen starten.

Lass uns prüfen, ob dein Vorhaben im Rahmen der Forschungszulage förderfähig ist.

Wir unterstützen dich bei der Einordnung und Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten.

Nach oben scrollen